Abwasser
Mobile Abwasserentsorgung - Grundstücksanschluss - Gebühren - Beiträge - Formulare

 

Mobile Abwasserentsorgung
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Berechtigte Transportunternehmen für mobile Entsorgung

Der Gebührenpflichtige gemäß § 6 Abwassergebührensatzung (regelmäßig der Eigentümer) ist verpflichtet, alle anfallenden Fäkalien in die Kläranlagen des Verbandes einzuleiten. Bei Bedarf ist das nachfolgend genannte Unternehmen zu beauftragen.

Entsorgungs GmbH Luckau
Niederlassung Doberlug-Kirchhain
Telefon: 035322/4356

Die Mengengebühr für Fäkalwasser (abflusslose Sammelgruben) bemisst sich am Frischwassermaßstab und beinhaltet die Reinigung sowie den Transport.

Die Mengengebühr für Fäkalschlamm bemisst sich nach der Menge von Fäkalschlamm, die in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt und beinhaltet die Reinigung sowie den Transport.

Bis zum 31. März 2010 gelten folgende Gebührensätze:

Fäkalwasser/m³ 9,61 Euro
Fäkalschlamm/m³ 32,10 Euro

Die Grundgebühr für Fäkalwasser und Fäkalschlamm bemisst sich nach der Zählergröße.
Zählergröße Grundgebühr pro Jahr
1,5 m³/h - 2,5 m³/h 72,00 €
3,5 m³/h - 10 m³/h 288,00 €
15 m³/h - 25 m³/h 720,00 €
40 m³/h 1.152,00 €
60 m³/h - 100 m³/h 2.880,00 €
150 m³/h und Verbundzähler 4.320,00 €

Für Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 KAG wird nur eine Verbrauchsgebühr erhoben.

Die Mengengebühr für Fäkalschlamm bemisst sich nach der Menge von Fäkalschlamm, die in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt.

Fäkalschlamm/m³ 43,05 Euro

Ab dem 01. April 2010 gelten wie folgt geänderte Gebührensätze und Maßstäbe:

Die Mengengebühr für Fäkalwasser (abflusslose Sammelgruben) bemisst sich am Frischwassermaßstab und beinhaltet die Reinigung sowie den Transport.

Die Mengengebühr für Fäkalschlamm bemisst sich nach der Menge von Fäkalschlamm, die in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt und beinhaltet die Reinigung sowie den Transport.

Fäkalwasser/m³ 6,76 Euro
Fäkalschlamm/m³ 33,69 Euro

Die Grundgebühr für Fäkalwasser und Fäkalschlamm wird für zu Wohnwecken genutzte Grundstücke nach Wohneinheiten (WE) erhoben.

-Grundgebühr pro Jahr, pro Wohneinheit 55,20 €

Die Grundgebühr für Fäkalwasser und Fäkalschlamm wird für gewerbliche oder sonstige Anschlüsse differenziert nach Zählergröße erhoben.

Zählergröße Grundgebühr pro Jahr
1,5 m³/h - 2,5 m³/h 72,00 €
3,5 m³/h - 10 m³/h 288,00 €
15 m³/h - 25 m³/h 720,00 €
40 m³/h 1.152,00 €
60 m³/h - 100 m³/h 2.880,00 €
150 m³/h und Verbundzähler 4.320,00 €

Für Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 KAG wird nur eine Verbrauchsgebühr erhoben.

Die Mengengebühr für Fäkalschlamm bemisst sich nach der Menge von Fäkalschlamm, die in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt und beinhaltet die Reinigung sowie den Transport.

Fäkalschlamm/m³ 43,18 Euro

Das Transportunternehmen hat die Menge und die Herkunft der Fäkalien in Form eines Lieferscheines nachzuweisen.

Grundstücksanschluss
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Antrag auf Herstellung eines neuen Anschlusses an die öffentliche Entwässerungsanlage


Für die Beantragung des Schmutzwasseranschlusses gibt es ein Antragsformular, welches zur Antragstellung – einschließlich beizufügender Anlagen – notwendig ist. Aufgrund dieser beizufügenden Unterlagen und der Notwendigkeit einer Originalunterschrift bitten wir Sie, sich unser Antragsformular auszudrucken und uns mit den folgenden genehmigten Projektunterlagen zuzusenden:

  • Auszug aus der Flurkarte und aktueller Grundbuchauszug
  • amtlicher Lageplan mit Gebäudestandort im Maßstab 1 : 500, aus dem zugleich die gewünschte Stelle für den Eintritt der Anschlussleitung in das Gebäude ersichtlich ist
  • Schnittplan des gesamten Gebäudes im Maßstab 1: 100 / 1 : 50
  • Grundriss aller Geschosse im Maßstab 1 : 100 / 1 : 50
  • sämtliche Ansichten des Gebäudes
  • die Beschreibung der auf Gewerbebetriebe, deren Abwässer in das Abwassernetz eingeleitet werden sollen, nach Art und Menge voraussichtlich anfallenden Abwässer

Die beizufügenden Unterlagen sind maßstabsgetreu einzureichen. Mit dem Antrag erfolgt gleichzeitig die Bestätigung, dass der Antragsteller die in der Entwässerungssatzung (EWS) für die öffentlichen Entwässerungsanlagen des Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes enthaltenen Bestimmungen anerkennt.

Fragen zum Thema können Sie uns per e-mail an folgende Adresse senden:

kontakt@hwaz.de

Gebühren zentrale Abwasserentsorgung
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Bis zum 31. März 2010 gelten folgende Gebührensätze:

Die Abwassermengengebühr bemisst sich am Frischwassermaßstab und beträgt 4,07 €/m³.

Die Grundgebühr bemisst sich nach der Zählergröße.

Zählergröße Grundgebühr pro Jahr
1,5 m³/h - 2,5 m³/h 72,00 €
3,5 m³/h - 10 m³/h 288,00 €
15 m³/h - 25 m³/h 720,00 €
40 m³/h 1.152,00 €
60 m³/h - 100 m³/h 2.880,00 €
150 m³/h und Verbundzähler 4.320,00 €

Ab dem 01. April 2010 gelten wie folgt geänderte Gebührensätze und Maßstäbe:

Die Mengengebühr für Abwasser bemisst sich am Frischwassermaßstab und beträgt 4,07 €/m³.

Die Grundgebühr für zu Wohnwecken genutzte Grundstücke wird nach Wohneinheiten (WE) erhoben.

-Grundgebühr pro Jahr, pro Wohneinheit 55,20 €

Die Grundgebühr für gewerbliche oder sonstige Anschlüsse werden differenziert nach Zählergröße erhoben.:

Zählergröße Grundgebühr pro Jahr
1,5 m³/h - 2,5 m³/h 72,00 €
3,5 m³/h - 10 m³/h 288,00 €
15 m³/h - 25 m³/h 720,00 €
40 m³/h 1.152,00 €
60 m³/h - 100 m³/h 2.880,00 €
150 m³/h und Verbundzähler 4.320,00 €

 

!Tipp!

Mit "Gartenwasserzählern" Gebühren sparen

Frühlingszeit – Gartenzeit:
Viele Grundstücksbesitzer entnehmen das Wasser zum Rasensprengen und Blumen gießen dem öffentlichen Trinkwassernetz. Wer keinen eigenen Brunnen hat, ärgert sich oft, dass er nicht nur die Trinkwassergebühr sondern auch die entsprechende Abwassergebühr bezahlen muss, obwohl das Wasser umweltgerecht in der Gartenerde versickert. Dabei können doch auf Antrag Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, von den Abwassergebühren abgesetzt werden. Hierzu installiert der Grundstückseigentümer einen Nebenstellenzähler.

Wichtig dabei: Der Nebenstellenzähler muss offiziell angemeldet und vom HWAZ abgenommen werden. Sobald das Gerät abgenommen (verplombt) ist, zahlt der Kunde für das Wasser für seinen Gartenanschluss nur noch die Trinkwassergebühr.

Info: Herr Herrmann, Telefon: 03535/4019-27

 

Anschlussbeiträge
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Beispiel zur Abwasserbeitragserhebung

Als Berechnungsbeispiel dient ein sich nicht im B-Plan befindliches, mit einem Eigenheim bebautes Grundstück, dessen Grundstück durch Ortsrecht in Innen- und Außenbereich geteilt ist.

Die gesamte Grundstücksfläche beträgt nach Grundbuch 1.500 m². Davon ist die an der öffentlichen Straße grenzende Grundstücksfläche mit einer Fläche von 500 m² nach Ortsrecht bebaubar. Auf dieser Fläche befindet sich ein 2-geschossiges Wohnhaus mit einer Grundfläche von 100,00 m².

Das zweite Geschoss, ist ein Dachgeschoss mit Schrägen bei dem 90 m² des Geschosses über 1,50 m hoch ist und Räume enthält, welche zu Wohnzwecken dienen. Die umliegenden Grundstücke sind in vergleichbarer Weise bebaut.

Berechnung :

Auf den Beitrag anzurechnen ist die bebaubare Fläche des Grundstückes und die für das Grundstück zulässige Geschossfläche. Die bebaubare Grundstücksfläche wurde durch das Ortsrecht in unserem Beispiel auf 500,00 m² festgelegt, mithin diese Fläche mal den Beitragssatz für einen Neuanschluss von 1,02 €/m² gleich 510,00 € auf den Beitrag anzurechnen ist.

Die für das Grundstück zulässige Geschossfläche konnte für das Grundstück nicht eindeutig festgestellt werden. Somit ist die vorhandene Geschossfläche auf den Beitrag anzurechnen.

Anzurechnen ist die nach Bauordnung festzustellende Vollgeschossfläche des Gebäudes mit dem ersten Geschoss gleich 100,00 m² und für das Dachgeschoss gleich 90,00 m²:

Das ergibt: 190,00 m² x 15,34 €/m² = 2.914,60 €

Es ist demnach ein Beitrag von 510,00 € und 2.914,60 € gleich 3.424,60  € für das Beispielgrundstück festzusetzen.

Die Fälligkeit des Beitrages ist ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Die Bekanntgabe wird durch das Postzustellungsgesetz auf den dritten Tag nach Aufgabe zur Post bestimmt.

Beitragspflichtig ist regelmäßig, wer im Grundbuch eingetragener Eigentümer des betreffenden Grundstückes ist. Bei mehreren Eigentümern mit bestimmtem Eigentumsanteil entsteht die Beitragspflicht gemäß Eigentumsanteil. Sollte der Beitrag eine erhebliche wirtschaftliche Härte auslösen, so kann auf Antrag der Beitrags zinspflichtig gestundet werden (Der entsprechende Antrag ist im Abschnitt Formulare ersichtlich).

Schlussbemerkung:
Das vorgestellte Beispiel ist nur eine vereinfachte, wenn auch realitätsnahe Hilfe zum ersten Verständnis. Den einzelnen Beitrag bestimmt immer die einzigartige Grundstückssituation !

Abwasserbeitragssatzung

Formulare
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Hier können Sie unsere Formulare zum Thema Abwasser herunterladen. Diese liegen als PDF-Dokument vor. Zum Betrachten benötigen Sie den Acrobat Reader. Falls Sie diesen noch nicht auf Ihrem Computer installiert haben, können Sie ihn hier herunterladen.