Schmutzwassergebühren Zentral - Tarifgebiet B

 

Ab 01.01.2025

 

Grundgebühr ZENTRALE Schmutzwasserentsorgung

 

a) Die Grundgebühr wird nach der Dimensionierung der verwendeten Wasserzähler bemessen. Befinden sich auf einem 

    Grundstück mehrere Wasserzähler, so wird die Grundgebühr für jeden einzelnen Wasserzähler bemessen.

 

b) Wenn Wasserzähler auf dem Grundstück nicht vorhanden sind, werden die Grundgebühren nach der 

  Dauerdurchflussleistung eines Wasserzählers gemäß der Messgeräterichtlinie (MID) berechnet, die notwendig wäre, 

  um die geschätzte Menge des entnommenen Wassers messen zu können, dabei sind Art und Nutzung des Grundstücks

  zu berücksichtigen.

 

 

Zählergröße

Grundgebühr pro Jahr (USt-frei)

Qn 2,5

bzw.

Q3 4

174,00 €

Qn 6

bzw.

Q3 10

417,60 €

Qn 10

bzw.

Q3 16

696,00 €

 

Mengengebühr ZENTRALE Schmutzwasserentsorgung:

 

(gemessen nach dem Frischwassermaßstab (Hauptzähler), nicht eingeleitetes Abwasser kann über den 
Nachweis durch einen Unterzähler (Gartenwasserzähler) abgesetzt werden)

 

Ab 01.01.2025

 

Schmutzwasser-Mengenpreis pro Kubikmeter (USt-frei):               3,67 €/m³