Schmutzwassergebühren Zentral - Tarifgebiet B
Ab 01.01.2025
Grundgebühr ZENTRALE Schmutzwasserentsorgung
a) Die Grundgebühr wird nach der Dimensionierung der verwendeten Wasserzähler bemessen. Befinden sich auf einem
Grundstück mehrere Wasserzähler, so wird die Grundgebühr für jeden einzelnen Wasserzähler bemessen.
b) Wenn Wasserzähler auf dem Grundstück nicht vorhanden sind, werden die Grundgebühren nach der
Dauerdurchflussleistung eines Wasserzählers gemäß der Messgeräterichtlinie (MID) berechnet, die notwendig wäre,
um die geschätzte Menge des entnommenen Wassers messen zu können, dabei sind Art und Nutzung des Grundstücks
zu berücksichtigen.
Zählergröße | Grundgebühr pro Jahr (USt-frei) | ||
Qn 2,5 | bzw. | Q3 4 | 174,00 € |
Qn 6 | bzw. | Q3 10 | 417,60 € |
Qn 10 | bzw. | Q3 16 | 696,00 € |
Mengengebühr ZENTRALE Schmutzwasserentsorgung:
(gemessen nach dem Frischwassermaßstab (Hauptzähler), nicht eingeleitetes Abwasser kann über den
Nachweis durch einen Unterzähler (Gartenwasserzähler) abgesetzt werden)
Ab 01.01.2025
Schmutzwasser-Mengenpreis pro Kubikmeter (USt-frei): 3,67 €/m³