Schmutzwassergebühr, dezentral - Tarifgebiet A

Folgende Ortsteile werden dezentral entsorgt:

  • Grauwinkel, Hohenkuhnsdorf, Horst, Körba, Naundorf, Neudeck, Striesa, Fermerswalde/Bahnhof, Rehfeld/Bahnhof und Rehfeld/Siedlung 


     

Unser Dienstleister für die dezentrale Schmutzwasserentsorgung:

Entsorgungs GmbH Luckau – Niederlassung Doberlug-Kirchhain -

+ + + 03544/5038-0 für Terminvereinbarung + + +

 

Ab 01.01.2025

 

Grundgebühr DEZENTRALE Schmutzwasserentsorgung

 

a) für zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke nach der Anzahl der Wohneinheit pro Jahr 43,20 € (umsatzsteuerfrei)

 

b) für gewerbliche und sonstige Nutzung – nach Zählergröße – 

                  

Zählergröße

Grundgebühr pro Jahr (USt-frei)

Qn 2,5bzw.Q3 4

149,52 €

Qn 6bzw.Q3 10

373,80 €

Qn 10bzw.Q3 16

589,08 €

Qn 15bzw.Q3 25

934,50 €

Qn 25bzw.Q3 40

1.495,20 €

Qn 40bzw.Q3 63

2.354,94 €

Qn 60bzw.Q3 100

3.738,00 €

Qn 100bzw.Q3 160

5.980,80 €

Qn 150bzw.Q3 250

9.345,00 €

Jede zu gewerblichen oder zu sonstigen wirtschaftlichen Zwecken genutzte Einheit, die sich auf einem überwiegend 

zu Wohnzwecken genutzten Grundstück befindet und keinen eigenen Anschluss hat, wird einer Wohneinheit 

gleichgesetzt (z.B. Ladengeschäft, Arztpraxis usw.). Wird die gewerbliche Tätigkeit aus einer Wohnung heraus ausgeübt, 

die zugleich Lebensmittelpunkt ist (z.B. Versicherungsbüro im Arbeitszimmer einer Wohnung), wird die gesamte 

Wohnung als eine Wohneinheit berechnet und der gewerblich genutzte Teil der Wohnung nicht separat veranlagt; die 

Veranlagung erfolgt nach dem Wohneinheitenmaßstab. Für gewerbliche und andere, nicht zu Wohnzwecken genutzte 

Grundstücke, die keinen Wasserzähler verwenden, wird die Nennleistung des Wasserzählers festgesetzt, der nach den 

geltenden DIN-Vorschriften oder den nachgewiesenen Pumpenleistungen erforderlich sein würde, um die dem 

Grundstück zugeführten Wassermengen zu messen.

 

 

Mengengebühr DEZENTRALE Schmutzwasserentsorgung

 

        

 

Fäkalschlamm 

-incl. Transport-

Fäkalien (aus abflusslosen Sammelgruben) -incl. Transport-

 

gemessen nach der tatsäch-lich zugeführten Menge aus allen Grundstücksent-wässerungsanlagen

 -keine Grundgebühr-

gemessen nach dem Frischwasser-maßstab (Hauptzähler); nicht eingeleitetes Schmutzwasser kann über den Nachweis durch einen Unterzähler (Gartenwasserzähler) abgesetzt werden
ab 01.01.2025

47,02 €/m³  

6,61 €/m³

ab 01.07.2026

74,83 €/m³

10,51 €/m³