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Wasserwerk Stolzenhain

Versorgungsgebiet:

  • Ahlsdorf, Brandis, Freileben, Freywalde, Grauwinkel, Hartmannsdorf, Hohenkuhnsdorf, Horst, Knippelsdorf, Körba, Lebusa, Schöna-Kolpien, Schönewalde, Schmielsdorf, Stolzenhain, Striesa, Werchau, Wiepersdorf, Wildenau


BILD

Im Jahr 2019 erfolgte die Verlegung einer Trinkwasserleitung zwischen Schmielsdorf und Ahlsdorf. Mit Inbetriebnahme erfolgt die Versorgung der Gemeinde Ahlsdorf mit dem Gemeindeteil Hohenkuhnsdorf über das Wasserwerk Stolzenhain. Der benachbarte Wasser- und Abwasserzweckverband Hohenseefeld wird seit 2020 vom Wasserwerk Stolzenhain für das Versorgungsgebiet Gemeinde Niederer Fläming für die Ortsteile Meinsdorf, Weißen, Rinow, Bärwalde und Herbersdorf trinkwasserseitig mit versorgt.

Das Wasserwerk Stolzenhain befindet sich außerhalb des Ortsteils Hartmannsdorf der Stadt Schönewalde. Das Rohwasser wird zur Aufbereitung aus 2 Tiefbrunnen, die sich nahe des Wasserwerkes befinden, aus 53 m Tiefe gewonnen und einstufig über zwei parallel betriebene mit halbgebranntem Dolomit gefüllte Filter, nach vorheriger Druckbelüftung gereinigt.


Standort:OT Hartmannsdorf, 04916 Schönewalde
Kapazität:Q365 = 640 m³/d
Wasserhärte:Härtebereich: 1 (weich) 5,27° dH - 1,4635 mmol CaCO3/l
Aufbereitungsstoffe:nach § 16 Abs.4 der Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001

 

Bezeichnung des Aufbreitungsstoff  Verwendungszweck
halbgebrannter Dolomit        

Partikelentfernung

Einstellung des pH-Wertes, des Calciumgehaltes, der Säurekapazität

Entfernung von Eisen und Mangan

 


Trinkwasseranalyse Wasserwerk Stolzenhain vom 13.02.2024 - 1712/02/24

 

Parameter Messwert
Wassertemparatur°C12,2
pH-Wert 7,95
elektrische Leitfähigkeit (20°)µS/cm353
Säurekapazität bis pH 4,3mol/m³1,88
Basiskapazität bis pH 8,2mol/m³0,035
Summe Erdalkalienmol/m³1,4635
Calciummol/m³1,2899
Magnesiummol/m³0,1736
Natriummol/m³0,2571
Kaliummol/m³0,0235
Chloridmol/m³0,43
Nitratmol/m³<0,016
Sulfatmol/m³0,53
Phosphor, gesamtg/m³0,12
Silicium als Sig/m³5,86
ges. org. Kohlenstoff (TOC)g/m³1,1
Sauerstoff, gelöstg/m³6,35
Aluminiumg/m³0,044

Untersuchungen auf radioaktive Stoffe auf der Feststellung nach $ 14a Absatz 4 Satz 1 TrinkwV durch die zuständige Behörde (Gesundheitsamt EE) sind für die nächsten 5 Jahre ab dem 01.01.2019 nicht erforderlich, da radioaktive Stoffe in dem verteilten Trinkwasser nicht in Konzentrationen vorkommen, die eine Überschreitung von Parameterwerten für diese Stoffe erwarten lassen.