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Herzberger Wasser- und

Abwasserzweckverband

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04916 Herzberg (Elster)

 

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Montag - Donnerstag 

6:45 Uhr -15:30 Uhr

Freitag 6:45 Uhr - 11:30 Uhr


Bereitschaft / HAVARIE

Außerhalb der Öffnungszeiten/

an Wochenenden und Feiertagen

 

0172/3537-363

0800/4929000

Sprechzeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag:

09:00 - 11:30 Uhr
und 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag:

09:00 - 11:30 Uhr
und 13:00 - 16:30 Uhr

Freitag:

09:00 - 11:30 Uhr

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Schmutzwassergebühren, Zentral - Tarifgebiet A

Ab 01.01.2025

 

Grundgebühr ZENTRALE Schmutzwasserentsorgung

 

a) für zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke nach der Anzahl der Wohneinheit pro Jahr 147,24 € (umsatzsteuerfrei)

 

b) für gewerbliche und sonstige Nutzung – nach Zählergröße – 

                        

ZählergrößeGrundgebühr pro Jahr
Qn 2,5bzw.Q3 4

316,68 €

Qn 6bzw.Q3 10

791,70 €

Qn 10bzw.Q3 16

1.266,72 €

Qn 15bzw.Q3 25

1.979,25 €

Qn 25bzw.Q3 40

3.166,80 €

Qn 40bzw.Q3 63

4.987,71 €

Qn 60bzw.Q3 100

7.917,00 €

Qn 100bzw.Q3 160

12.667,20 €

Qn 150bzw.Q3 250

19.792,50 €

Jede zu gewerblichen oder zu sonstigen wirtschaftlichen Zwecken genutzte Einheit, die sich auf einem überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstück befindet und keinen eigenen Anschluss hat, wird einer Wohneinheit gleichgesetzt (z.B. Ladengeschäft, Arztpraxis usw.). Wird die gewerbliche Tätigkeit aus einer Wohnung heraus ausgeübt, die zugleich Lebensmittelpunkt ist (z.B. Versicherungsbüro im Arbeitszimmer einer Wohnung), wird die gesamte Wohnung als eine Wohneinheit berechnet und der gewerblich genutzte Teil der Wohnung nicht separat veranlagt; die Veranlagung erfolgt nach dem Wohneinheitenmaßstab. Für gewerbliche und andere, nicht zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke, die keinen Wasserzähler verwenden, wird die Nennleistung des Wasserzählers festgesetzt, der nach den geltenden DIN-Vorschriften oder den nachgewiesenen Pumpenleistungen erforderlich sein würde, um die dem Grundstück zugeführten Wassermengen zu messen.

Mengengebühr ZENTRALE Schmutzwasserentsorgung

(gemessen nach dem Frischwassermaßstab (Hauptzähler); nicht eingeleitetes Schmutzwasser kann über den Nachweis durch einen Unterzähler (Gartenwasserzähler) abgesetzt werden)

Ab 01.01.2025

 

Schmutzwasser-Mengenpreis pro Kubikmeter (USt-frei):               2,91 €/m³

 

Ab 01.07.2026

 

Schmutzwasser-Mengenpreis pro Kubikmeter (USt-frei):               3,49 €/m³