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Mit "Gartenwasserzähler" Gebühren sparen - Tarifgebiet A

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Frühlingszeit – Gartenzeit:

Viele Grundstücksbesitzer entnehmen das Wasser zum Rasen bewässern, Pool befüllen und Blumen gießen dem öffentlichen Trinkwassernetz. Wer keinen eigenen Brunnen hat, ärgert sich oft, dass er nicht nur die Trinkwassergebühr, sondern auch die entsprechende Abwassergebühr bezahlen muss, obwohl das Wasser umweltgerecht in der Gartenerde versickert. Dabei können doch auf Antrag (Hinweise) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche zentrale Abwasserbeseitigungsanlage gelangt sind, von den Abwassergebühren abgesetzt werden. Hierzu beauftragt der Grundstückseigentümer eine Fachfirma zum Einbau eines Sonder-/Gartenwasserzählers.

 

Wichtig dabei:

Der Sonder-/Gartenwasserzähler muss offiziell angemeldet und vom HWAZ abgenommen werden. Sobald die Messeinrichtung abgenommen (verplombt) ist, zahlt der Kunde eine einmalige Abnahmegebühr.

Bitte denken Sie daran:

Auch Gartenwasserzähler unterliegen der Eichfrist, sind also alle 6 Jahre (Kaltwasser) auszutauschen und auch danach natürlich wieder vom HWAZ abzunehmen (verplomben).

Gartenwasserzähler mit abgelaufener Eichfrist dürfen in der Verbrauchsabrechnung beim HWAZ nicht mehr berücksichtigt werden.


Für Fragen oder weitere Informationen zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an Herrn Herrmann, Telefon: 03535/4019-27.

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